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   BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09   

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https://dejure.org/2009,9488
BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09 (https://dejure.org/2009,9488)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2009 - 5 StR 204/09 (https://dejure.org/2009,9488)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 5 StR 204/09 (https://dejure.org/2009,9488)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 19 StGB; § 46 StGB; § 177 Abs. 2 StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Verdachts von Straftaten im Kindesalter; ambivalentes Verhalten des Opfers einer Sexualstraftat; Absehen von der Regelwirkung der Vergewaltigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Anlastens "diverser Straftaten im noch nicht strafmündigen Alter" bei der konkreten Strafzumessung

  • Judicialis

    StGB § 19; ; StGB § 177 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 19; StGB § 177 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Anlastens "diverser Straftaten im noch nicht strafmündigen Alter" bei der konkreten Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StGB § 19 ; StGB § 177 Abs. 2
    Zulässigkeit eines Anlastens "diverser Straftaten im noch nicht strafmündigen Alter" bei der konkreten Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 308
  • NStZ-RR 2009, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.09.1993 - 4 StR 495/93

    Ausnahmestrafrahmen - Gesamtwürdigung - Strafmilderung - Spontantat - Beziehung

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09
    Dieser Umstand, der als bestimmender Milderungsgrund zu werten sein kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 9; BGH, Beschluss vom 22. April 2002 - 5 StR 149/02), hätte bei der Prüfung erörtert werden müssen, ob die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfällt.
  • BGH, 22.04.2002 - 5 StR 149/02

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung; minder schweren Fall (Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09
    Dieser Umstand, der als bestimmender Milderungsgrund zu werten sein kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 9; BGH, Beschluss vom 22. April 2002 - 5 StR 149/02), hätte bei der Prüfung erörtert werden müssen, ob die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB entfällt.
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09
    Sie lassen es nahe liegend erscheinen, dass die Berücksichtigung eines weiteren Milderungsgrundes zu einer dem Angeklagten günstigeren Strafrahmenwahl geführt hätte (vgl. weitergehend zur Strafrahmenwahl noch BGHR StGB § 177 Abs. 5 (i.d.F. d. 6. StrRG) Strafrahmenwahl 1, 2; BGH NStZ-RR 2006, 6).
  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Vor diesem Hintergrund lag im Zeitpunkt der Übergriffe auch kein ambivalentes Verhalten der - den früheren Soldaten mit auf einer Couch in der Mitte übernachten lassenden - Zeuginnen mehr vor, durch das die Hemmschwelle zur Begehung der Tat deutlich herabgesetzt worden sein könnte (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09 - NStZ-RR 2009, 308 f.).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

    Zwar kommt bei Beziehungstaten der Entstehung, Entwicklung und konkreten Ausgestaltung der Beziehung sowie einem etwa ambivalenten Verhalten des Tatopfers und der hierdurch möglicherweise herabgesetzten Hemmschwelle für die Begehung der Tat Relevanz für die Strafzumessung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09, NStZ-RR 2009, 308, 309; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09, NStZ-RR 2010, 9, 10; differenzierend LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 212).
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